Реферат: Der Bundeskanzler

Die Bundesregierung besteht aus demBundeskanzler und den Bundesmini-stem. Der Bundeskanzler bestimmt dieRichtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung (Art. 65GG). Der Bundeskanzler ist nicht vom Mehrheitsbeschluß desRegierungskollegiums abhängig, jedoch verpflichtet alle Fragen vonpolitischer Bedeutung zur Beratung dem Kollegium vorzulegen.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestaggewählt, nachdem der neue Bun­destag selbst aus Bundeswahlenhervorgegangen ist. Die stärkste Partei und zugleich die stärksteFraktion stellt gewöhnlich auch den Bundeskanzler unabhängig davon,ob eine Einparteienregierung oder Koalitionsregierung zustande kommt. Das Vorschlagsrechtdes Bundespräsidenten hat daher nur formelle Be­deutung, da dieser injedemFalle an das Ergebnis der Bundeswahlen gebunden ist und den Führer derstärksten Partei zum Bundeskanzler vorschlagen wird.

Abhangigkeit und Verantwortlichkeit desBundeskanzlers gegenüber dem Bundestag sind im Grundgesetzaußerordentlich eingeschrankt worden. Im Gegensatz zu WeimarerVerfassung, bei der der Reichskanzler und Reichsminister vom Vertrauen desBundestages abhängig waren, ist eine Abberufung des Bun­deskanzlers durchMißtrauenserklärung des Bundestags so gut wie ausgeschlossen. DerBundeskanzler kann nur durch „konstruktives Mißtrauensvotum"abberufen werden, d.h. wenn der Bundestag mit absoluter Mehrheit vorher einenNachfolger gewählt hat.

Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestagesendigt das Amt des Bundeskanzlers in jedem Falle. Der gleiche Bundeskanzlerkann wiedergewählt wer­den, erhält aber sein Amt neu durch denBundestag. Das Amt des Bundeskanzlers endet femer durch Rücktritt oderdurch Tod.

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