Реферат: Haushaltsberatungen

Budgetrecht, d. h. Kontrolle der Finanzen,ist eines der ältesten Rechte des Parlaments, das eine weitgehendeKontrolle der Regierung erlaubt. Den ersten Entwurf des Bundeshaushaltsplaneserarbeitet das Bundesministerium der Fi­nanzen. Nach Verhandlungen mit denanderen Ministerien über ihren Anteil am Staatshaushalt (Etat)verabschiedet die Regierung (Kabinett) den Haushaltsentwurf. Er wird dann — anders als sonst Gesetzentwürfe der Bundesregierung — gleichzeitigBundestag und Bundesrat zugeleitet.

Das Schwergewicht der Ausschußarbeitliegt beim Haushaltsausschuß, der den Etat in alien Einzelheiten unterden Gesichtspunkten von Sparsamkeit und politischer Zweckmäßigkeitprüft. Durch Zustimmung, Kürzen oder Streichen von Positionen kannder Haushaltsausschuß die Politik der Regierung beeinflussen. Bei alienÄnderungen am Haushaltsentwurf muß der Ausschuß darauf achten,daß der Etat den rechtlichen Verpflichtungen entspricht, Einnahmen undAusgaben ausgeglichen sind — wie es das Grundgesetz vorschreibt.

Nach Ablauf eines Rechnungsjahres mußdie Bundesregierung dem Parlament nachweisen, daß sie sich an dasHaushaltsgesetz gehalten hat. Der Haushalt wird nicht zu Unrecht„Regierungsprogramm in Zahlen" genannt. Aus ihm lassen sich diepolitischen Schwerpuntkte ablesen.

„Deutscher Bundestag. Wege derGesetzgebung", Bonn 1992

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