Реферат: Zivilprozes in der BRD

Zivilprozeßin der BRD

Den verschiedenen Gebieten des materiellenRechts (z.B. bürgerliches Recht, Strafrecht, Verwaltungsrecht,Steuerrecht) sind entsprechende Gebiete des Verfahrensrechts zugeordnet. Zumbürgerlichen Recht gehört als Verfahrensrecht dasZivilprozeßrecht.

Die Gerichte, vor denen Prozesse inbürgerlichen Streitigkeiten stattfinden, werden als „ordentliche Gerichte"bezeichnet. Sie sind zugleich auch für Straftaten zuständig. Zu denordentlichen Gerichten gehören Amts-, Land-, Oberlandes­gerichte und derBundesgerichtshof.

Jedes Gericht ist für dieRechtsstreitigkeiten in einem bestimmten Bezirk zuständig, dessen Grenzenmeist (aber nicht notwendig) mit den Grenzen der Gebietskörperschaftenzusammenfallen. Amtsgerichte gibt es in allen kreisfreien Städten und inden meisten mittelgroßen kreisangehörigen Städten. In einemRegierungsbezirk findet man 1-2 Landgerichte (in Ballungsgebieten mehr, so z.B.in Düsseldorf 6 Landgerichte). Jedes Land hat je nach Größe 1-3Oberlandesgerichte (Nordrhein-Westfalen: Köln, Düsseldorf, Hamm).Oberstes Gericht in Zi­vilsachen ist das Bundesgericht in Karlsruhe. Prozessebeginnen immer beim Amts- oder Landgericht (in 1. Instanz).

Die Zuständiekeit des Gerichts richtetsich in der Regel nach dem Streitwert (Höhe der eingeklagten Summe). DasAmtsgericht ist zuständig bei einem Streitwert bis 3 000,- DM,außerdem immer in Mietstreitigkeiten und in anderen Fällen.

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