Реферат: Zur Organisation der Gerichte in der BRD

Ordentliche Gerichte in der BBD sind dieAmtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und derBundesgerichtshof. Das unterste Gericht ist das Amtsgericht. Es ist einerstinstanzliches Gericht. Das Amtsgericht entscheidet übervermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu 3000,- DM Streitwert.Außerdem sind die Amtsgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwertfür einige besonders eilige Rechtsstreitigkeiten zuständig. In denbürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Amtsgericht nur durch denEinzelrichter tätig.

Landgerichte haben meist einen Sprengel, deraus mehreren Amtsgerichtsbezirken besteht. Sie sind teils erstinstanzlicheGerichte, teils Berufirngsgerichte. Die Zivilkammern der Landgerichte sind inerster Instanz für alle nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten(also namentlich Ehescheidungen) und für alle vermägensrechtlicheStreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5000,- DM zuständig.

Die Oberlandesgerichte sind Gerichtefür größere Bezirke, wenn nicht für ein Bundesland. IhreSenate entscheiden in Zivilsachen in einer Besetzung mit drei Richtem, inStrafsachen in einer Besetzung mit fünf Richtern. In Zivilsachen sind dieOberlandesgerichte zuständig zur Entscheidung über das Rechtsmittelder Berufung gegen die Endurteile der Landgerichte.

Der Bundesgerichtshof (Sitz Karlsruhe) istdas höchste Gericht für Zivil- und Strafsachen sowie fürAngelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Zivilsachen ist er imwesentlichen Berufungsgericht. Dieses Gericht entscheidet über dieRevision gegen die Endurteile der Oberlandesgerichte.

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