Реферат: Urteil

Ein Urteil muß stets invollständiger Form abgefaßt werden. Es enthält im einzelnen:die Eingangsformel „Im Narnen des Volkes"; den Urteilskopf (Rubrum); denTatbestand, also die Darstellung der erhobenen Ansprüche; Anträge inkurzer Form; die Entscheidungsgründe, auf denen die Entscheidung desGerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht; die Unterschriftder Richter.

Messerschmidt „Die Rechtspraxis",München 1991

Sind alle zwischen den Parteien streitigenTatsachen, die für die Entschei­dung des Rechtsstreits Bedeutung haben,geklärt, so gibt das Gericht den Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis derBeweisaufnahme Stellung zu nehmen. Darauf folgt das Urteil. Das Urteil gliedertsich in den Vorspruch (Rubrum), die Urteilsformel, den Tatbestand, dieEntscheidungsgründe.

Im Vorspruch werden die Parteien mit ihrenAnwälten, der Gegenstand des Rechtsstreits, das Gericht und der letzteVerhandlungstermin angegeben.

Beispiel:

In Sachen des A, wohnnaft in..., vertretendurch Rechtsanwalt X, Kläger, gegen den B, Beklagten, wonnhaft in… durchden Richter… auf die mündliche Verhandlung von… für Recht erkannt...

Die Urteilsformel enthalt die Entscheidungdarüber, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Der „Tatbestand enthält diegedrängte Darstellung des Sachverhalts. In den„Entscheidungsgründen" gibt das Gericht zu erkennen, welchetatsächlichen Feststellungen es aufgrund der Beweisaufiiahme getroffen hatund wie es den Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht beurteilt. Die Pflicht, dieKosten des Rechtsstreites zu tragen, trifft in der Regel den Verlierer. Wirddie Klage abgewiesen, so hat der Kläger die Kosten zu tragen.

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