Реферат: Bundesprasident: Funktionen bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung

Bundespräsident:Funktionen bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung

Der Bundespräsident wirktstaatsrechtlich bei der Gesetzgebung (Legislati­ve) und bei der Verwaltung(Exekutive) nach dem Grundgesetz wie folgt mit:

Funktionen bei der Gesetzgebung: —Ausfertigungder Gesetze, d. h. Unterzeichnung der Originalurkunde des Gesetzes nachGegenzeichnung des zuständigen Ministers, —Verkündung der Gesetze imBundesgesetzblatt, d.h. amtliche Bekanntmachung in dem dafür bestimmtenOrgan, in der Praxis aber Aufgabe der Bundesregierung,—Die vorzeitigeEinberufung des Bundestages, —Die Auflösung des Bundestages, wenn derBundeskanzler bei seiner Wahl nicht die absolute Mehrheit erhielt und wenn derVertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der absoluten Mehrheitdes Bundestages fmdet.

Funktionen bei der Verwaltung: —Ernennungund Entlassung der Bundesrichter und Bundesbeamten, Offiziere undUnteroffiziere —Vorschlag des Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers und seineErnennung —Ernennung und Entlassung der Bundesminister auf Vorschlag desBundeskanzlers —Genehmigung der Geschäftsordnung der Bundesregierung —Ausübungdes Begnadigungsrechts.

H. Bader „Staat, Wirtschaft.Gesellschaft"

DerBundespräsident

Der Bundespräsident wird auf 5 Jahrevon der Bundesversammlung gewahlt. Die Bundesversammlung hat allein den Zweck,den Bundespräsidenten zu wahlen. Der Bundespräsident istStaatsoberhaupt der BRD. Das Grundgesetz räumt ihm eine gegenüber demBundeskanzler zweitrangige aber keineswegs bedeutungslose Rolle in derStaatspolitik ein. Als Staatsoberhaupt vertritt der Bun­despräsident dieBRD völkerrechtlich. Er ernennt und entläßt Bundesrichter undandere Bundesbeamte.

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